Regeln für die Fischerei

Verordnungen

Regeln für die Fischerei

Allgemeine Bestimmungen

ANGELKARTEN: WÖCHENTLICH VON SAMSTAG BIS SAMSTAG

In der Fischerei (Karpfen und Wels) ist es unter Androhung von Strafe streng verboten, Fische nach dem Prinzip “Fangen und Verlieren” zu fangen oder zu töten.

  • Die Miete der Ferienhäuser gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts (mindestens 7 Tage).
  • Die Hütten werden vom Kunden in einwandfreiem Zustand - ohne jegliche Beschädigung - entgegengenommen und in demselben Zustand zurückgegeben, in dem sie die Fischerei verlassen. Die Kosten für eventuelle Schäden werden von der Person getragen, die sie vor Ort verursacht hat.
  • Personen unter 18 Jahren werden als Jugendliche oder Kinder anerkannt. Über 18 Jahren als Erwachsene. Nur und ausschließlich auf Websites, wo es eine große Hütte ist es möglich, mit einem „Jugendlichen oder Kind als” eine dritte Person kommen.
  • Mit der Reservierung und dem Betreten der Fischerei wird davon ausgegangen, dass Sie am Tag Ihres Besuchs der Fischerei die Bestimmungen dieses Reglements gelesen und akzeptiert haben, und Sie übernehmen die Verantwortung für deren Nichteinhaltung.
  • Das Verlassen (oder Betreten) der Fischerei zu anderen Zeiten ist nur nach vorheriger Absprache mit den Eigentümern der Fischerei möglich.
  • Vor Beginn des Angelns ist jeder Angler verpflichtet, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der er bestätigt, dass er die Vorschriften des Jarosławki-Fischereigebiets kennt und mindestens ein Dokument vorlegt, das seine Identität bestätigt.
  • Sowohl die Fischerei als auch die Standorte werden überwacht.
  • Aus hygienischen Gründen gibt es in den Hütten keine Bettwäsche, so dass jeder Angler Bettwäsche oder einen Schlafsack mitnehmen muss.
  • Eine Person ist verpflichtet, an Ort und Stelle zu bleiben, wenn die Ruten ausgeworfen werden. Andernfalls müssen beide Personen, wenn sie den Platz verlassen, alle Geräte aus dem Wasser nehmen.
  • Jeder Stand ist mit 2 Matten (schwimmend), 2 Schleudern (Träger), 2 Keschern und einer speziellen Hebebühne zum Wiegen der Fische ausgestattet (keine Waage - jeder bringt seine eigene mit).
  • Alle anderen kleinen Teiche, mit Ausnahme des Hauptteichs für Karpfen und des Welsteichs, sind von der Nutzung durch Angler völlig ausgeschlossen.
  • Das Aufstellen Ihres Autos, Wohnmobils oder Wohnwagens ist nur auf dem Parkplatz am Eingang zum Fischereigebiet möglich.
  • Das Aufstellen eines Zeltes in einem Sektor ist kostenlos und kann nur in einem ausgewiesenen Bereich erfolgen.
  • Das Aufstellen von Zelten auf der Wiese im Fischereigebiet ist völlig verboten.
  • Die Fischerei verfügt über zwei Toiletten und zwei Duschen, die den Anglern neben dem Fischhaus zur Verfügung stehen.
  • Darüber hinaus gibt es in jedem Sektor eine „Toi Toi”-Toilette.”

Die Preisliste

Preisliste für Karpfenfischereigebühren :

  • Es ist obligatorisch, mindestens 4 Ruten pro Sektor zu kaufen, wobei für zusätzliche Ruten ein Aufpreis erhoben werden kann.

LIZENZEN:

  • Lizenz Nr. 1 Umfasst Sektor “7 oder 8” ohne Anmietung eines Hauses - z. B. für ein Zelt - 3500 PLN
  • Lizenz Nr. 2 Beinhaltet Sektor “7 oder 8” ohne Anmietung eines Hauses - z.B. für ein Zelt - 4900 PLN
  • Lizenz Nr. 3 Umfasst einen ausgewählten Sektor mit Vermietung eines großen Holzhauses - 4200 PLN
  • Lizenz Nr. 4 Umfasst einen ausgewählten Sektor mit Vermietung eines großen Holzhauses - 5600 PLN
  • Lizenz Nr. 5 Umfasst einen ausgewählten Sektor mit der Vermietung eines großen Premium-Hauses - 4900 PLN
  • Lizenz Nr. 6 Umfasst einen ausgewählten Sektor mit Vermietung eines großen Premium-Hauses - 6.300 PLN
  • Fischerei auf Wels Kosten für jede Rute - 200 PLN/24h

Personen, die Sektoren mieten, in denen es cottages 1,2,3,4,5,6,9,10,11,12 sind verpflichtet, es zu mieten, es ist nicht möglich, eine Lizenz für diesen Bereich ohne ein Ferienhaus zu erwerben.

Der Fischfang in einer Welsfischerei kann in zwei Situationen stattfinden:

  1. Nur für Personen, die eine Wochenlizenz zum Karpfenangeln erworben haben.
  2. Für einen Zeitraum von 7 Tagen nur für die Welsfischerei.

Die Kosten für jede Rute in der Welsfischerei - 200 £/24h.

Reservierungen für Arbeitsplätze können vorgenommen werden:
Telefonisch von Montag bis Freitag, von 10:00 bis 15:00 Uhr, unter der folgenden Telefonnummer: +48 607-363-437

ALLE RESERVIERUNGEN WERDEN NACH ZAHLUNG DES GESAMTBETRAGS DER GEWÄHLTEN LIZENZ INNERHALB VON 48 STUNDEN BESTÄTIGT.
VON DER BUCHUNG DES BETREFFENDEN SEKTORS ZURÜCKTRETEN, ANDERNFALLS WIRD DIE BUCHUNG STORNIERT.

Eingang und Ausgang des Fischereibetriebs:
Die Fischerei ist vom 12. April bis zum 31. Oktober geöffnet, je nach Wetterbedingungen.

  • Die Einfahrt zur Fischerei (Samstag) ist von 15:00-17:00 Uhr, die Ausfahrt aus der Fischerei (Samstag) von 7:00-9:00 Uhr.
  • Die Mindestbuchungsdauer für die Karpfen- und Welsfischerei beträgt eine Woche. Von Samstag bis Samstag. Es ist nicht möglich, für weniger als eine Woche zu fischen.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Nach der telefonischen Reservierung muss der Gesamtbetrag für die Lizenz auf das Konto des Fischereiverbandes überwiesen werden: 28 1020 2892 0000 5602 0958 6167
    IBAN: PL28 1020 2892 0000 5602 0958 6167
    MAUERSEGLER: BPKOPLPW
  • Der Titel der Überweisung muss folgende Angaben enthalten: Name, Buchungsdatum, Sektornummer, Lizenznummer und Telefonnummer des Lizenzbewerbers.

Liste der Sektoren der Karpfenfischerei:

  • Sektor 1: Verpflichtung, ein großes Holzhaus zu mieten.
  • Sektor 2: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.
  • Sektor 3: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.
  • Sektor 4: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.
  • Sektor 5: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.
  • Sektor 6: Verpflichtung, ein großes Holzhaus zu mieten.
  • Sektor 7: Verpflichtung, ein eigenes Zelt zu haben.
  • Sektor 8: Verpflichtung, ein eigenes Zelt zu haben.
  • Sektor 9: Verpflichtung, ein großes Holzhaus zu mieten.
  • Sektor 10: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.
  • Sektor 11: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.
  • Sektor 12: Verpflichtung zur Anmietung eines großen Premium-Hauses.

Der Angler muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Monofilament mit einem Mindestdurchmesser von 0,35 mm oder dicker,
  • Desinfektionsmittel,
  • Wathosen, die vorzugsweise jeder der beiden Angler besitzt. .

Regeln für die Nutzung der Karpfenfischerei:

  • Es ist erlaubt, nur mit der Karpfenmethode zu fischen - mit einer fischsicheren, selbstsichernden Garnitur (die das Lösen des Senkbleis ermöglicht), die mit einem Haarvorfach mit einem Mikro-Widerhaken oder einem widerhakenlosen Haken endet.
  • Die Verwendung eines Bleikorbs ist erlaubt. Die Verwendung von Wirbeln oder anderen Zubehörteilen, die das Auslösen des Senkbleis verhindern, ist verboten.
  • Die Angler müssen eine mindestens 8 m lange Dartschnur aus Monogewebe (oder Gewebeleine) verwenden.
  • Ein vollständiges Verbot der Verwendung von geflochtener Schnur als Pfeil- oder Hauptschnur - dies gilt für Karpfenruten und Spinnruten.
  • Erlaubt ist nur das Fischen durch Auswerfen.
  • Es dürfen nur 2 Angler mit 2 Ruten angeln, wobei die Möglichkeit besteht, eine dritte Rute zu kaufen, wie in der Lizenz angegeben.
  • Der Fangplatz für jeden Sektor darf nur innerhalb der Sektorgrenzen liegen.
  • Ein Foto mit einem Fisch muss im Wasser aufgenommen werden. Es ist strengstens untersagt, Fische auf den Plattformen oder am Ufer zu fotografieren.
  • Jeder Fisch über 19 kg muss dem Fischereiaufseher gemeldet werden, sobald er gefangen wurde.
  • Verpflichtung zur Verwendung von „Mono-Pfeil” als Endabschnitt.
  • Wir empfehlen, die Ruten bei Gewitter aus dem Wasser zu nehmen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Unfälle auf dem Angelplatz.
  • Verbieten Sie die Verwendung von Schrauben für Plattformstützen.

Regeln für die Nutzung der Welsfischerei:

  • Die erlaubten Methoden des Welsfangs sind: „live” und vom Boden aus.
  • Das Vieh muss vom Fischereiaufseher in Jaroslawl bezogen werden.
  • Verbot der Einfuhr von Vieh aus allen anderen Gewässern.
  • Das Vorfach darf beim Grundangeln einen Einzelhaken enthalten, beim Grundangeln jedoch zwei Einzelhaken.
    Methode „live” fangen.
  • Jeder Wels muss die Welsmatte treffen, die sich im Fischereigebiet befindet.
  • Die Matte muss mit frischem Wasser aus dem Teich besprengt werden, bevor der Fisch gelegt wird.
  • Sollte ein Wels den Satz tief verschlucken, muss der Fischereiaufseher sofort informiert werden, wobei der Fisch auf dem
    Matte, ohne sie auszuhaken, und pflegen Sie sie, indem Sie häufig frisches Wasser aus dem Teich gießen.
  • Jeder Wels, der größer als 220 cm ist, muss sofort der Fischereiaufsicht gemeldet werden, sobald er an Land gezogen wird.

Verbote für die Fischerei in Jaroslawl:

  • Alkohol und andere Drogen sind verboten. Berauschte Personen werden ohne Rückerstattung aus der Fischerei verwiesen.
  • Insgesamt Ein Verbot der Verwendung von Tigernüssen in jeglicher Form (ganz/gemahlen) als Köder oder auch für Haare.
  • Verbot des Ködereinsatzes von Brot- und Getreideködern.
  • Das Fischen mit lebenden Ködern (Würmer, Käfer usw.) ist verboten.
  • Die Verwendung von losem Grundköder ist strengstens untersagt. Als Köder sind nur Proteinkugeln, Pellets und gekochter Hanf erlaubt.
  • Es ist verboten, Fische länger als 15 Minuten in Karpfen-/Schleuderbeuteln zu halten.
  • Es ist verboten, eigenes Brennholz mitzubringen.
  • Die Verwendung von geflochtener Schnur als Hauptschnur und des so genannten „Pfeil”-Endstücks ist verboten.
  • Die Verwendung eigener Pick-ups und Matten ist kategorisch verboten.
  • Verbot der Verwendung von anderen Ruten als Karpfenruten in der Karpfenfischerei (Verbot des Angelns mit Methode/Feeder).
  • Die Verschmutzung des Angelplatzes ist verboten. Der Angler ist verpflichtet, jeglichen Müll mitzunehmen oder die auf dem Gelände aufgestellten Behälter zu benutzen.
    Sektoren.
  • Keine Besuche durch unbefugte Personen. Nur die Eigentümer und Halter des Fischereibetriebs können die Erlaubnis für Besuche erteilen, von denen sie wissen müssen
    relativ früh informiert.
  • Es ist verboten, Köderreste nach dem Angeln ins Wasser zu werfen. Bitte nehmen Sie übriggebliebene Köder mit oder geben Sie sie den Eigentümern oder dem Verwalter des Angelplatzes.
  • Beim Fotografieren sollte besonders auf die Sicherheit des Fisches geachtet werden und darauf, ihn so schnell und sicher wie möglich freizulassen.
  • Wenn Sie einen Wels in beliebiger Größe im Karpfenteich oder einen Karpfen unter 14 kg in der Karpfenfischerei fangen, bitten wir Sie ES NICHT FREIZUGEBEN. Bitte halten Sie den Fisch im Kescher/der Schlinge fest und benachrichtigen Sie sofort den Fischereiaufseher, der den Fisch im Sektor abholt.
  • Die Verwendung von Schwimmhilfen oder RC-Modellen (ferngesteuert) ist verboten.
  • Verbot der Zerstörung der Vegetation durch willkürliches Fällen von Bäumen, Sträuchern usw.
  • Totales Verbot des Schießens im Stehen oder halb im Stehen mit Fischen - Welsfischerei.
  • Es ist strengstens untersagt, gefangene Fische mitzunehmen. Wenn ein Fisch als gestohlen gemeldet wird, muss der Angler mit einer Geldstrafe von 3.000 PLN/kg rechnen. Nach Zahlung der Geldstrafe wird der Fisch wieder ins Wasser gesetzt.
  • Das Befahren des Fischereigeländes mit Fahrzeugen ist während des Aufenthaltes verboten. Der Besitzer des Fahrzeugs ist verpflichtet, es auf dem Parkplatz zu parken.
    die sich für die Dauer der Fischerei am Fangplatz befinden.
  • Totales Badeverbot im Fischereigebiet und in den angrenzenden Teichen.
  • Lautes Verhalten und laute Musik sind nicht gestattet.
  • Es ist verboten, Abfälle, Zigarettenstummel, Grillreste, heiße Kohlen usw. ins Wasser zu werfen.
  • Anreise mit Haustieren verboten.
  • Verbot von Lagerfeuern außerhalb von Feuerstellen.
  • Verbot von physiologischen Bedürfnissen außerhalb von Toiletten.
  • Verbot des Fischens in benachbarten Teichen.
  • Personen unter 18 Jahren ist es untersagt, sich auf dem Fischereigelände aufzuhalten, wenn sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der für sie verantwortlich ist und eine Erklärung unterzeichnen muss, dass der Minderjährige unter seiner Aufsicht steht.
  • Verbieten Sie die Verwendung von Feuerstellen oder Grills in der Nähe von Bäumen, Sträuchern, Hütten, Plattformen oder anderen Bereichen, in denen sie leicht Feuer fangen können.
  • Verbieten Sie die Verwendung und das Einsetzen von Schrauben und Bolzen in Plattformen.
  • Vollständiges Verbot der Verwendung von dünnerem Fluocarbon als 0,45 mm für Vorfächer.
  • Die Verwendung anderer Ruten als typischer Karpfenruten ist beim Karpfenangeln streng verboten (d.h. es dürfen nur Karpfenruten beim Karpfenangeln verwendet werden).

Zuständigkeiten :

  • Der Fischereiberechtigte ist verpflichtet, sich nach den allgemein anerkannten Regeln des guten Benehmens zu verhalten und die Fischerei in den benachbarten Sektoren nicht zu behindern.
  • Autos sind nur am An- und Abreisetag erlaubt, um die Ausrüstung auszupacken oder einzupacken.
  • Das Auto muss innerhalb von 4 Stunden nach der Ankunft wieder auf dem Parkplatz abgestellt werden.
  • Alle Angler müssen sich unabhängig von der Uhrzeit einer Kontrolle ihres Fahrzeugs, ihres Angelgeräts (es kann verlangt werden, dass sie eine beliebige Rute einholen), ihrer Köder und Grundköder durch den/die Fischereiaufseher unterziehen.
  • Toiletten gibt es nur in ausgewiesenen Bereichen (jeder Sektor hat sein eigenes Toi Toi) und im Hauptsanitärgebäude im Büro der Fischereibesitzer.
  • Lagerfeuer sind im Fischereigebiet erlaubt, aber nur in den Feuerstellen, die im Fischereigebiet vorhanden sind.
  • Die Hütte, die Plattform und der Angelplatz müssen sauber und aufgeräumt verlassen werden, so wie sie bei der Ankunft am Angelplatz übernommen wurden. Vor dem Verlassen wird sie vom Fischereiaufseher kontrolliert.
  • Die Eigentümer sowie der Verwalter des Angelplatzes sind nicht verantwortlich für Unfälle oder Gegenstände, die im Angelplatz zurückgelassen werden.
  • Diejenigen, die Eigentum in der Fischerei beschädigt haben, werden zivilrechtlich und sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
  • Derjenige, der die Fischerei beschädigt, ist verpflichtet, die Kosten der Wiederherstellung zu tragen.
  • Wenn ein Angler Holz für ein Lagerfeuer benötigt, wenden Sie sich bitte an den Fischereiaufseher - Holz kann nur vor Ort gekauft werden.
  • Etwaige Bemerkungen sollten dem Fischereiaufseher/Eigentümer mitgeteilt werden.
  • Die Person, die den Fischereibetrieb nutzt, erklärt sich mit der Veröffentlichung ihres Bildes in Filmen und Fotos zu Marketingzwecken sowie mit der Veröffentlichung ihres Bildes auf der Website oder dem Facebook-Profil usw. einverstanden.
  • Die Person, die einen Angelschein erworben hat, ist für die anderen Personen verantwortlich, die mit ihr an der Fischerei teilnehmen.
  • Die Angler sind verpflichtet, Bissanzeiger und Schwinger oder Hänger ihrer Wahl zu verwenden.

Geschäftsordnung :

  • Mit der Buchung und dem Beginn des Angelns in der Fischerei erklärt sich der Angler mit einer möglichen Kontrolle des Transportmittels einverstanden. Der Versuch eines Diebstahls führt zu einem Verbot des Wiedereintritts in den Fischereibetrieb. Das Recht auf Kontrolle liegt bei den Eigentümern und dem Verwalter des Angelplatzes.
  • Aus Sicherheitsgründen bleibt das Eingangstor außer am Tag der Einfahrt in die Fischerei und am Tag der Ausfahrt geschlossen.
  • Die Verantwortung für Begleitpersonen und Besucher liegt bei der Person, die die Fangerlaubnis erworben hat.
  • Während des Sitzstreiks muss im Sektor für Sauberkeit und Ordnung gesorgt werden.
  • Ein Verstoß gegen die Regeln und Vorschriften und ein Verhalten, das nicht den allgemein anerkannten Normen entspricht, führt zum sofortigen Ausschluss aus der Fischerei ohne Rückerstattung und zur Verweigerung einer erneuten Reservierung.
  • Personen, die Eigentum in der Fischerei beschädigen, werden zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Diese Personen müssen die Schäden selbst beseitigen, bevor sie das Fischereigebiet verlassen, oder eine Gebühr zur Deckung des Schadens entrichten.
  • Das Recht zur Auslegung dieser Vorschriften liegt bei den Eigentümern der Fischerei.
  • Die Eigentümer haben das Recht, die Fischerei auf unbestimmte Zeit und ohne Angabe von Gründen zu schließen.
  • Die Eigentümer sowie der Fischereiaufseher haben das Recht, die Lizenz zu entziehen, wenn Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert werden oder gegen die
    Regeln und Vorschriften, Vermüllung der Anlage oder respektloses Verhalten ohne Rückerstattung und Verhängung eines lebenslangen Verbots für den Erwerb einer Lizenz.
  • Der Betrag für den Erwerb einer Lizenz im Falle einer Stornierung wird nicht zurückerstattet.
  • Die Eigentümer der Fischerei behalten sich das Recht vor, die Vorschriften zu ändern.
  • Die Person, die die Buchung vornimmt, stimmt der Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für die Zwecke des Buchungsvorgangs zu,
    sowie für die Bearbeitung von eventuellen Beschwerden. Der Umfang der erhobenen Daten betrifft nur die Daten, die für die oben genannten Zwecke erforderlich sind. Für andere Zwecke werden die Daten nicht verarbeitet oder genutzt.
  • Die bei der Anmeldung/Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet. Diese Daten werden nicht an andere Parteien weitergegeben.

Hüterin der Fischerei:
Bartłomiej Snastin, Tel: 607363437
Kacper Stępień tel: 790444037

Englischsprachiger Kontakt:
Bartłomiej Snastin tel: 607363437
Kacper Stępień tel: 790444037

Für den Newsletter anmelden

Melden Sie sich an und wir halten Sie auf dem Laufenden über die Highlights und Veranstaltungen der Fischerei.
Newsletter Bedingungen und Konditionen

Wir verschicken keinen Spam 🙂